Gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland e.V. wird die Hessische Staatskanzlei auch dieses Jahr den Hessischen Buchhandlungspreis an Hessens beste Dorfbuchhandlung vergeben. Die Auszeichnung „Hessens beste Dorfbuchhandlung – Wir tun was für die Region!“ ist mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotiert und soll die besondere Bedeutung inhabergeführter Buchhandlungen für den ländlichen Raum sichtbar machen und anerkennen.
„Unsere Dorfbuchhandlungen leisten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung. Sie machen attraktive Angebote und tun den Menschen gut. Dorfbuchhandlungen sind nicht nur Mittler zwischen den Verlagen und den Leserinnen und Lesern, sondern auch zwischen Menschen verschiedenen Alters, mit verschiedenen Weltanschauungen und Lebensstilen. Vor allem in unseren ländlichen Kommunen sind sie Orte der Begegnung: Dort kommen Menschen zusammen, die die Leidenschaft des Lesens miteinander teilen. Dort tauschen Menschen sich aus und schaffen Verbindungen zueinander. Unsere Dorfbuchhandlungen sind damit auch eine wichtige gesellschaftliche Ressource, die wir durch die Auszeichnung stärken möchten“, sagte Ministerpräsident Boris Rhein am Donnerstag in Wiesbaden.
Kulturelles Leben vor Ort
Lothar Wekel, Vorsitzender des Börsenvereins, ergänzte: „Der Preis für die beste Buchhandlung in unseren ländlichen Räumen zeigt, mit wie viel Leben, Bedeutung und Miteinander der Buchhandel das gesellschaftliche Leben vor Ort bezaubert und zum Lesen verführt. Nun geht es ins zweite Jahr – und wir freuen uns, auf weitere großartige Buchhandlungen hinweisen zu können, die sich unermüdlich für das kulturelle Leben vor Ort engagieren, Leseförderung betreiben, Menschen bei Veranstaltungen zusammenbringen und innovative Formate finden, um für Bücher und Geschichten zu begeistern.“
Staatskanzlei und Börsenverein hatten den Preis im vergangenen Jahr zum ersten Mal ausgerufen, Siegerin war die Buchhandlung „Lesezeichen“ aus Lauterbach. Sie erhielt außer dem Preisgeld einen Wanderpokal und eine Plakette. Am Wettbewerb teilnehmen können inhabergeführte Buchhandlungen mit einem Jahresumsatz unter einer Million Euro, die fest in Hessens ländlichen Räumen verankert sind und dort ihren Unternehmenssitz haben. Ausgeschlossen sind Buchhandlungen in kreisfreien Städten und in Sonderstatusstädten (Bad Homburg, Darmstadt, Fulda, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Kassel, Marburg, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Wetzlar und Wiesbaden). Bewerbungen können ab sofort online eingereicht werden: Zum BewerbungsbogenÖffnet sich in einem neuen Fenster. Bewerbungsschluss ist der 2. April 2024. Am 27. Juni 2024 wird Ministerpräsident Boris Rhein gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Börsenvereins Lothar Wekel die Sieger-Buchhandlung vor Ort auszeichnen.
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Hessische Staatskanzlei
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