Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Jetzt bewerben: Preis für "Tierwohl in der Landwirtschaft"

Das Landwirtschaftsministerium ehrt innovative Projekte hessischer Landwirte zur Verbesserung des Tierschutzes und ruft bis zum 1. September zu Bewerbungen auf.

Das Hessische Landwirtschaftsministerium ruft alle in Hessen ansässigen landwirtschaftlich tätigen Betriebe und Landwirte auf, sich für den Preis „Tierwohl in der Landwirtschaft“ zu bewerben. Gesucht werden Beispiele aus der Praxis, die vorbildlich für besonders gute Haltungsbedingungen und mehr Tierwohl stehen und sich bestenfalls auf andere Betriebe übertragen lassen. Es können sowohl besondere Managementmaßnahmen als auch bauliche Lösungen sein, die zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen. Ebenso auszeichnungswürdig sind die Haltung seltener Nutztierrassen sowie Kampagnen für besondere Öffentlichkeitsarbeit. Der Preis ist mit 17.000 Euro dotiert und kann geteilt vergeben werden.

Von der Auszeichnung profitieren nicht nur die Preisträger, indem sie mit dem Preisgeld einen Teil ihrer Ausgaben refinanzieren oder auch ihre Ideen weiterentwickeln können. Schlussendlich kommt den Tieren durch Nachahmung der größte Nutzen zu.

Vorbildliche Haltungsbedingungen

In der Vergangenheit wurden beispielsweise ein „gläserner“ Bauernhof mit luftigen, hellen, weiträumigen eingestreuten Ställen für 300 Milchkühe und 270 Rinder und ein Schweinemaststall mit 120 Plätzen auf Stroh mit Auslauf ausgezeichnet. Dieser „Pigport“ trägt nachhaltig, vorbildlich und praxisnah zur Verbesserung des Tierschutzes bei und lässt sich auf andere Betriebe übertragen.

Ein weiterer Betrieb züchtet im Nebenerwerb die französische Fleischrinderrasse Charolais, die größtenteils auf der Weide gehalten werden, und macht sich die Entwicklung der Technik der hofnahen Schlachtung zunutze. So verfügt der Betrieb über eine eigene Fixierungsmöglichkeit, die die Tiere kennen und in der zur Schlachtung schonend betäubt werden kann.

Bewerbungsfrist ist der 1. September 2026. Weitere Informationen sind per E-Mail an tierschutzlandwirtschaftspreis@landwirtschaft.hessen.de erhältlich oder stehen unter der Themenseite TierschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster zum Download bereit.

Das Einverständnis der vorgeschlagenen Person wird vorausgesetzt.

Die Hessische Landesregierung verleiht regelmäßig den Preis für „Tierwohl in der Landwirtschaft“, Infos zu den Preisträgern 2017, 2020, 2022 und 2024 finden Sie unter unten aufgeführtem Link.