Seit Juni 2024 kommt die ASP auch in Hessen vor. Tot aufgefundene Wildschweine können ein Hinweis darauf sein, dass die Krankheit in einem Gebiet vorkommt. In den ausgewiesenen ASP-Sperrzonen besteht aufgrund veterinärbehördlicher Anordnung eine Verpflichtung zur Meldung von verendet aufgefundenen Wildschweinen. Aber auch in bisher nicht von ASP-betroffenen Gebieten in Hessen sollten verendet aufgefundene Wildschweine an die Veterinärbehörden gemeldet werden, damit ein eventueller Eintrag der Tierseuche schnell erkannt werden kann. Die Meldung ist die Voraussetzung dafür, dass solche Tiere schnell gefunden und untersucht werden können.
So funktioniert die digitale Meldung
Für die digitale Meldung ist keine Anmeldung erforderlich. Ein Link führt direkt zum Online-Formular, in dem Angaben zum Tier und zum Fundort gemacht werden können. Der Fundort kann dabei über die GPS-Standortfunktion des Smartphones direkt erfasst werden. Alternativ kann der Fundort auch in einer Karte erfasst werden. Die Meldung wird anschließend direkt an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt weitergeleitet.
Die digitale Meldemöglichkeit soll dazu beitragen, tote Wildschweine schneller zu erfassen, die Überwachung der ASP zu unterstützen, einen möglichen Seucheneintrag schnell zu identifizieren und die weitere Bearbeitung durch die zuständigen Behörden zu erleichtern.